
Für die Verfassungsänderung waren insgesamt drei Lesungen notwendig. Im Juni war die Gleichstellung bereits einmal mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen worden, am Dienstag nun wurde sie endgültig besiegelt.
SPD, Grüne, FDP und Linke hatten hatten die 57 notwendigen Stimmen erbracht. Die CDU und der Bermerhavener Abgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) lehnten die Verfassungsänderung ab. „Wir können uns aus unserer christlichen Überzeugung heraus dem Vorschlag nicht anschließen", begründete die CDU-Politikerin Sibylle Winther das Nein ihrer Fraktion. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe hielt der Union vor, noch hinter die Haltung der Hamburger CDU zurückzufallen.
Um die eingetragene Lebenspartnerschaften in Bremen mit der Ehe gleichstellen zu können, musste die Landesverfassung geändert werden. In der Konsequenz heißt dies, dass alle Bremer Gesetze, die sich auf die Ehe beziehen, fortan auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Hierzu zählen auch Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Auswirkung auf Bremen haben.
Die neue Bremer Regelung gilt allerdings nicht für Bundesgesetze, da diese in der Hoheit Berlins liegen. Schwule und lesbische Paare werden also auch weiterhin keine steuerliche Gleichstellung erhalten oder Kinder adoptieren können. „Aber wir Bremer haben dann für diese Paare alles getan, was in unserer Macht steht", so Tschöpe.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linkspartei hatten in ihrem Antrag die Ansicht vertreten, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft ebenso wie die Ehe des staatlichen Schutzes und der Förderung bedürfe. Die rechtlichen Verpflichtungen der eingetragenen Lebenspartner zueinander entsprächen denen von Eheleuten, hieß es darin. Die Fraktion der CDU lehnte diese Gleichstellung ab und sprach sich für ein Diskriminierungsverbot in der Landesverfassung aus.
Thomas J. Krieger, Vorstand des Rat & Tat Zentrums in Bremen, zeigte sich über den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft hocherfreut. „Allerdings stellt die jetzt erfolgte Änderung der Bremer Landesverfassung nur einen Schritt da. Weitere müssen folgen“, so Krieger. „So fordern wir die Politiker in den anderen Bundesländern und in Berlin auf, dem Beispiel Bremens zu folgen und die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe in den anderen Landesverfassungen und im Grundgesetz aufzunehmen.“
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