
„Das ist ein guter Tag für alle Homosexuellen in Deutschland“, freut sich der Grünen-Politiker Volker Beck. „ Das Bundesverfassungsgericht beendet damit einmal mehr eine verfassungswidrige Benachteiligung von Schwulen und Lesben.“
Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer künftig nicht mehr gegenüber Ehepartnern benachteiligt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil am Dienstag verkündete. Die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben widerspricht demnach dem Grundgesetz. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in dem Beschluss (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).
Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern beim persönlichen Freibetrag lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, entschieden die Richter. Ihre Begründung: Lebenspartner lebten „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“. Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.
Volker Beck begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe: „Nun muss sofort der nächste Schritt erfolgen: Auch die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht und in der Beamtenversorgung muss unverzüglich ein Ende haben“, forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag.Der Hamburger SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs forderte ebenfalls eine vollständige Gleichstellung in allen Rechtsbereichen: " Das wäre richtig, anständig und gerecht."
Die Gleichstellung im Erbschaftsrecht war noch unter der Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder im so genannten Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz auf den Weg gebracht worden, allerdings am Widerstand von CDU und FDP im Bundesrat gescheitert. „Dies war damals verfassungswidrig und ist es heute immer noch. Diese Quittung haben CDU, CSU und FDP nun erhalten“, so Beck. Die Entscheidung blamiere einmal mehr den Gesetzgeber.
Dem widersprach der FDP-Abgeordnete Michael Kauch: „Bereits vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett auf Druck der FDP die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer beschlossen“, betonte er. Dennoch sei der Beschluss von hoher Wichtigkeit: „Er macht klar: Es gibt keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung Homosexueller im Steuerrecht.“ Die FDP erwartet nun von ihrem Koalitionspartner, dass CDU und CSU ihren Widerstand gegen die Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer aufgeben.
Die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag, Barbara Höll, forderte eine vollständige Gleichstellung in allen Bereichen, vom Steuer- bis zum Adoptionsrecht: „Es ist unsinnig und geht zu Lasten von Lesben und Schwulen, für jeden Bereich Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Gleichstellung abzuwarten.“ Der kürzeste und schnellste Weg zur Gleichstellung sei es, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen, so Höll.
Das Verfassungsgericht gab mit seinem Urteil den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Die Bundesregierung plant zwar im Entwurf des Jahressteuergesetzes eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, muss aber nun auch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle wie die der Kläger schaffen.
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Schon im November 2006 wurde u.a. auch der Bundestag, der Bundesrat, alle Landesregierungen und andere vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, zu meiner Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Somit dürfte auch der Abgeordnete Michael Kauch spätestens von diesem Zeitpunkt an gewusst haben, dass Das ErbStR neu geregelt werden musste. Er braucht jetzt nicht zu behaupten, dass die FDP selbst eine große Tat vollbringen wollte. Das was ich beim BvR mit dem jetzigen Urteil durchgesetzt habe, hätten die Politiker der FDP und CDU/CSU schon 1991 tum sollen.
Mit freundliche Grüßen
Dieter Papenzin
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