
„Die Linke fordert die steuerliche Begünstigung von Beziehungen mit Kindern oder in denen Menschen gepflegt werden, unabhängig von Ehe oder Lebenspartnerschaft“, unterstreicht Barbara Höll (Foto), Sprecherin für Lesben- und Schwulenpolitik und Steuerpolitik ihrer Fraktion. „Auch lesbische und schwule Beziehungen mit Kindern müssen endlich steuerrechtlich unterstützt werden.“
Höll begrüßt die Debatte um das Ehegattensplitting: „Für viele Konservative war das Ehegattensplitting eine heilige Kuh, denn dieses zementiert das Abhängigkeitsverhältnis von Ehefrauen zu ihren Ehemännern“, sagt die Linken-Politikerin. „Die Öffnung der Ehe ist das Gebot der Stunde, denn nur so erlangen Lesben und Schwule ad hoc die gleichen Rechte.“
Höll fordert jedoch, das Steuerrecht an die Lebenswirklichkeit anzupassen. „Das Ehegattensplitting sollte im Kern Frauen am Herd halten und es verfestigte ein Abhängigkeitsverhältnis zum Hauptverdiener. Abhängigkeitsverhältnisse auf lesbische und schwule Paare zu übertragen, wie die Abhängigkeit zum Hauptverdiener, ist nicht zeitgemäß.“
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lehnt es ab, Schwulen und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften einen Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer einzuräumen – er möchte das Steuerrecht überhaupt nicht ändern. Nach Ansicht von Schäuble lasse das Verfassungsgericht weiterhin Unterschiede bei gleichgeschlechtlichen Paaren zu, wenn dafür besondere Gründe vorlägen: „Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, argumentiert der CDU-Politiker. „Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.“
An dieser Darstellung übt der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, scharfe Kritik: „Schäubles Erklärung zur Beibehaltung der Diskriminierung für Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht ist verfassungswidrig, ein Bruch der Koalitionsvereinbarung und eine Provokation des Bundesverfassungsgerichtes“, so Beck. Schäubles Begründung für das Festhalten an der Diskriminierung widerspreche dem eindeutigen Wortlaut gleich zweier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
„Weder der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe und noch der Gedanke, dass aus einer Ehe Kinder hervorgehen, rechtfertigen eine Differenzierung zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe“, argumentiert der Grünen-Politiker. Beck: „Eine solche Differenzierung ist nach der Entscheidung des Verfassungsgericht nicht nur ungerechtfertigt, sie ist eine gleichheitswidrige und so verfassungswidrige Diskriminierung.“
Sa
04
Feb
2012
So
05
Feb
2012
Mo
06
Feb
2012
Di
07
Feb
2012
Mi
08
Feb
2012
Do
09
Feb
2012
Fr
10
Feb
2012
Sa
11
Feb
2012
So
12
Feb
2012
Mo
13
Feb
2012
Di
14
Feb
2012
Mi
15
Feb
2012
Do
16
Feb
2012
Fr
17
Feb
2012
Sa
18
Feb
2012
So
19
Feb
2012
Mo
20
Feb
2012
Di
21
Feb
2012