
Die Strafe für Nadja Benaissa wurde zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss die Sängerin 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Benaissa hatte trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex. Das Amtsgericht in Darmstadt sprach sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung für schuldig, da sie einen durch sie infizierten Mann zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt habe. Das Gericht kam mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach.
Nadja Benaissa hatte während des Prozesses zugegeben, bei mindestens zwei Partnern nicht auf ausreichenden Schutz geachtet zu haben. Ein Sachverständiger hatte während des Prozesses ausgesagt, dass sie ihren damaligen Freund mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ angesteckt habe.
Kritik an dem Urteil kommt von der Linkspartei und der Deutschen Aidshilfe (DAH). „Auch wenn sie menschlich nachvollziehbar erscheint: Die Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa ist rechtlich fragwürdig und in Bezug auf die Stigmatisierung von Menschen mit HIV das falsche Signal“, sagte der Berliner Landesvorsitzende der Linken, Klaus Lederer. „Rechtlich betrachtet kann Niemandem die Verantwortung abgenommen werden, sich bei sexuellen Kontakten zu schützen. Dies gilt um so mehr bei wechselnden Sexualpartnern und einer sexuell vielfältigen Lebensweise.“
„Ich halte dieses Urteil für falsch. Es wird der HIV-Prävention in Deutschland dramatischen Schaden zufügen“, erklärte Carsten Schatz aus dem Vorstand der Deutschen Aidshilfe. „Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen!“
DAH-Bundesgeschäftsführerin Silke Klumb ergänzte: „Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird. Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.“
Linken-Politiker Klaus Lederer fürchtet, dass das Benaissa-Urteil Menschen von regelmäßigen Tests abhalten wird: „Bei dokumentiertem positiven Testergebnis ist nämlich die Gefahr der Strafbarkeit manifest, bei Nichtwissen dagegen nicht gegeben“, so Lederer. „HIV/AIDS stigmatisiert und grenzt aus. Es ist daher auch heute für viele Infizierte nach wie vor schwierig, offen über ihre Infektion zu sprechen.Das Strafrecht ist nicht das geeignete Mittel, um dagegen wirksam etwas zu tun.“
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Bei der gesamten Berichterstattung über diesen Fall wurde meiner Meinung nach zu wenig darauf eingegangen, dass die Männer sich von sich aus hätten schützen können. Nadja hat sie sicher nicht gezwungen ungeschützt mit ihr zu schlafen.Vielmehr wird es sicher so gewesen sein, dass die Männer es lieber ohne machen wollten.
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