
Update 26. Juli: Nach dem hinnerk.de-Bericht hat sich die Behörde für Justiz und Gleichstellung nun entschlossen, dass Lebenspartner doch zum Senatsempfang mitkommen können. Wer bereits eingeladen ist und seinen Mann oder seine Frau mitbringen möchte, muss den jeweiligen Partner aber vorher anmelden.
Es hätte so schön sein können: Zum zehnten Jahrestag der Homo-Ehe hat der Hamburger Senat Menschen ins Rathaus eingeladen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Mitten in der so genannten Pride Week, also der Veranstaltungswoche zum CSD, macht sich ein solcher Senatsempfang schließlich besonders gut.
Dumm nur, dass die GAL der SPD-geführten Behörde für Justiz und Gleichstellung ein wenig zuvorgekommen ist: Am 1. August, dem eigentlichen Geburtstag der Homo-Ehe, hatte sie bereits zum Rathausempfang geladen und mit dem Grünen-Politiker Volker Beck auch einen der maßgeblichen Protagonisten der Einführung gleich dazu.
Nun findet der Senats-Empfang also einen Tag später statt, worüber sich diejenigen, die hierzu geladen sind, nicht weniger freuen – schließlich erfährt man diese Art der Wertschätzung durch die Stadtspitze nicht jeden Tag. Allein, die Tücke liegt einmal mehr im Detail. Hans-Jürgen G. zählte zum Kreis der von der Justizbehörde geladenen Gäste. „Ich komme gern. Ich würde allerdings gern meinen Lebenspartner mitnehmen und mich freuen, wenn Sie ihm ebenfalls eine Einladung schicken könnten“, antwortete er der zuständigen Senats-Mitarbeiterin.
Die reagierte prompt – und lehnte ab: „Leider ist es aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten im Rathaus nicht möglich, zu dem Senatsempfang anlässlich ‚10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft’ mit Begleitung zu erscheinen“, schrieb sie dem verdutzten Eingeladenen. Angesichts des großen Gästekreises habe diese Entscheidung „schweren Herzens“ getroffen werden müssen, so die Behörde.
Ein Empfang für homosexuelle Paare, zu dem nur eine Hälfte erscheinen darf? Das war Hans-Jürgen G. dann doch zu blöd: „Ich habe sicher Verständnis für begrenzte Kapazitäten im Rathaus“, schrieb er der Mitarbeiterin, „obwohl die Fraktion der GAL am Tag zuvor derlei Probleme nicht zu kennen scheint.“ Dass er seinen Partner nicht mitbringen dürfe, könne er hingegen nicht verstehen. Schließlich handele es sich nicht um seine „Begleitung“, so G., „sondern um meinen Mann.“ Eine Einladung nur eines der beiden Partner führe einen Senatsempfang zu einer Lebenspartnerschaft ad absurdum, findet er – und zog seine Zusage wieder zurück.
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Ich kann mich über die Aussage des Gleichstellungsbeauftragten nur wundern. Effektive Gleichstellung setzt die Sichtbarmachung der gelebten Akzeptanz der eingetragenen Lebenspartnerschaft(en!) in ihren öffentlichen Feierstunden voraus, nicht die „Wegorganisation“ der Lebenspartner aus der Öffentlichkeit weg von ihren festlichsten Feierstunden !
An einem festlichen Tag, an dem nach dem schrecklichen nationalsozialistischen Unrecht von 1933-1945 der Gleichstellung von Schwulen und Lesben in einer öffentlichen Feierstunde des Senates gedacht wird, sollte es gerade für einen sozialdemokratischen Senat eine ehrenvolle Würde sein, den/die Lebenspartner/-in der geladenen Gäste anläßlich des 10jährigen Jubiläums des Instituts eingetragenen der eingetragenen Lebenspartnerschaft mitbegrüßen zu dürfen. Schließlich sind es die Verdienste sozialdemokratischer und liberaler Politik, die Homosexualität durch die Abschaffung des § 175 StGB durch die Annahme der Isermeyer-Petition, einer Hamburger Initiative entsprungen, entkriminalisiert zu haben. Was viele eingetragene Lebenspartner heute als glückliche Lebenswirklichkeit erleben dürfen, mußten viele Lebenspartner in einer nicht eigetragenen Lebenspartnerschaft während des nationalsozialistischen Unrechtsregimes mit Konzentrationslager und noch bis zur Abschaffung des § 175 StGB mit Gefängnisstrafen erkaufen. Viele Stolpersteine erinnern in der Hamburger Innenstadt an das Unrecht, was viele Schwule und Lesben in der Zeit zwischen 1933 und 1945 erleiden mußten.
Es ist deshalb Ausdruck des tiefen Respekts vor dieser immerhin in vielen Lebensbereichen immer noch spürbar benachteiligten Bevölkerungsgruppe, die Gästeliste mit so viel gebotenem Einfühlungsvermögen zu gestalten, daß den schwulen und lesbischen Gästen in einer sie und ihre Lebenspartner betreffenden einzigartigen öffentlichen Feierstunde bei der Vergabe der begrenzten Sitzplätze ausnahmsweise der Vorzug vor den anderen Gästen zu gewähren sein muß. Dies mag der eine oder andere heterosexuelle Gast an einem solchen Tag dann um der respektvollen Feierstunde Willen verzeihen mögen.
Nur dies ist dazu geeignet, der Feierstunde einen anlaßangemessenen äußeren Rahmen zu geben, an den die Festreden dann mit ihrem inneren Gehalt anküpfen können.
Es soll ja schon Fälle gegeben haben, in denen in solchen Festreden auch inhaltliche Verbesserungen für eingetragene Lebenspartnerschaften in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung angekündigt wurden ...
Zu wünschen wäre es ja dringend.
Den Aufgaben der Gleichstellungsstelle würde es im Übrigen auch nahekommen.
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die Gästeliste noch zu überarbeiten. Es ist ja noch etwas Zeit.
Eine Bemerkung noch zum Schluß.
Da mein ehemaliger Lebensgefährte Herrn Prof. Dr. Dr. Christian Isermeyer, den Verfasser der Isermeyer-Petition, bis zu seinem Tode gepflegt hat, gestatten Sie mir bitte den Hinweis, daß ich den Vergleich mit den KiTa-Sachverhalten im Zusammenhang mit einer gleichstellungspolitischen Feierstunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft als äußerst deplaziert empfinde.
Christian Hütter
Kreisvorsitzender FDP Hamburg-Mitte
Klar ist es blöd, wenn die Lebenspartner nicht zu einem Senatsempfang aus Anlass des Lebenspartnerschaftsgesetztes kommen können. Einen „Skandal“ kann ich da aber beileibe nicht sehen. Den gäb‘s höchstens, wenn heterosexuelle Ehepartner mit dabei sein dürften.
Auch wenn das jetzt ein politisch unkorrekter Vergleich ist, der obendrein hinkt: Bei einem möglichen Senatsempfang zur Kita-Gutschein-Einführung würde wohl auch nicht erwartet werden, dass da eine ganze Horde von Kindern, die gerade Nutznießer dieser Einrichtung sind, der Feierstunde im Rathaus beiwohnen. Und die könnten bei Platzmangel im Zweifel sogar auf dem Schoß des anwesenden Elternteils Platz nehmen.
Wie dämlich ist das denn? Was denken sich die Ausrichter dabei?....anscheinend nicht viel! Der Vergleich mit den Kitakindern hinkt ziemlich. Der geladene Hans-Jürgen ist jawohl gerade deshalb eingeladen, weil er zu den Paaren der letzten 10 Jahre gehört? ! Und da kann man es als Senat doch nicht bringen nur Einzelpersonen einzuladen!
Was kann man da in Zukunft erwarten? Wie wäre es mit einem Senatsempfang für Zwillinge, bei dem jeweils nur ein Zwilling kommen darf?
Und wieso gibt es Platzmangel? ....Peinlich, peinlich Herr Scholz!
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