
Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Dies ist im Grundrechtskatalog unserer Verfassung seit 1949 so geregelt. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“, heißt es in Artikel 6. Wer oder was aber ist Familie?
Als das Grundgesetz in Kraft trat, bestand eine Familie aus Vater, Mutter und Kindern. Alles andere überstieg das Vorstellungsvermögen und widersprach jeglicher Lebensrealität. Damals galt zudem der Strafrechtsparagraph 175 in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung, der Homosexualität unter Strafe stellte. Er wurde erst 20 Jahre später reformiert und 1994 abgeschafft.
Mehr als ein halbes Jahrhundert später liegen die Dinge anders. Rot-Grün schaffte 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule – gegen den Widerstand aus der Union. Im gleichen Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der „besondere Schutz“ der Ehe nicht bedeute, dass andere Lebensgemeinschaften diskriminiert werden dürfen: die Eingetragene Lebenspartnerschaft verstieß also nicht gegen Artikel 6 des Grundgesetzes. Geklagt hatte erneut die Union in Gestalt der Länder Sachsen, Thüringen und Bayern.
Noch bis zuletzt versuchte die CSU, das Adoptionsrecht für Homosexuelle zu verhindern, da es der „Natürlichkeit“ widerspreche. Bayerns Staatsregierung zog die Klage in Karlsruhe zwar im vergangenen Jahr zurück. Nicht jedoch aus plötzlicher Einsicht, sondern vielmehr vor dem Hintergrund einer Studie – aus Bayern. Das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg und das Bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik in München hatten im Auftrag des Bundesjustizministeriums festgestellt, dass es keine Unterschiede für die Entwicklung von Kindern mache, ob diese in einer klassischen Ehe oder aber in einer Homo-Ehe aufwachsen. Maßgeblich für ein gedeihliches Aufwachsen der Kinder sei die Zuwendung, nicht die sexuelle Orientierung der Eltern. Die nächste Watsche für die Konservativen.
Ihr folgte das jüngste BVG-Urteil zum Erbschaftssteuerrecht, durch das Schwule und Lesben künftig gleichgestellt werden müssen. Drei weitere Klagen sind in Karlsruhe in Sachen Einkommensteuer anhängig, die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bereits zu der Bemerkung veranlassten, dass man die Urteile gar nicht erst abzuwarten brauche. Die FDP-Frau fordert, die steuerliche Angleichung für Homopaare nun zügig umzusetzen.
Zu den Befürwortern gehört auch der saarländische Ministerpräsident. Für Peter Müller (CDU) gibt es „gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen“, wie er dem Spiegel verriet. Das ist bei weitem nicht so fortschrittlich, wie es klingt. Denn Müller möchte lediglich die schwulen und lesbischen „Wirtschaftsgemeinschaften“ steuerlich besserstellen, nicht jedoch am Bild der Ehe und deren Steuerprivilegien rütteln. Finanzminister Schäuble will den Homos ohnehin keinerlei Zugeständnisse machen und eingetragene Lebenspartner steuerlich weiterhin wie Fremde behandeln.
Da fügt es sich, dass Müller im Interview mit der Rheinischen Post nun ein Adoptionsrecht für Schwule und Lesben kategorisch ablehnt: „Nein, das wäre keine gute Idee“, beschreibt Müller die Parteilinie. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Das ist auch im Adoptionsrecht zu beachten.“ Es gebe keine zwingende Begründung für ein unbegrenztes Adoptionsrecht.
CDU und CSU laufen Gefahr, sich in dieser Frage von der Lebenswirklichkeit in Deutschland abzukoppeln. Mit Rücksicht auf ihre zunehmend verstörte konservative Klientel ignorieren sie, dass Regenbogenfamilien längst Alltag sind und eine Bevölkerungsmehrheit schon lange kein Problem mehr mit dem Thema hat.
Auch das C im Namen dürfte hier eine Rolle spielen – die katholischen Bischöfe werden ein Sturmläuten gegen das Adoptionsrecht starten. Nicht zuletzt ist die Ablehnung der Parteitaktik geschuldet: Wenn man schon beim Steuerrecht um Gleichstellungen nicht herumkommt, zeigt man beim sensiblen Thema Familie wenigstens Standfestigkeit.
Ein Ausweis von Modernität ist die Haltung der Union keineswegs. Schon gar nicht steht sie damit „mitten im Leben“, wie es ein Parteislogan suggeriert. Die Quittung hierfür wird in absehbarer Zeit in Karlsruhe ausgestellt. Oder aber von den Wählerinnen und Wählern.
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